MIT TAXI 53 ZUM ARZT ODER INS KRANKENHAUS FAHREN

Nutzen Sie gerade auch für den Besuch des Arztes oder eines Krankenhauses Taxi 53. Wir holen Sie direkt an Ihrer Haustür ab und bringen Sie zum gewünschten medizinischen Termin. Selbstverständlich greifen wir Ihnen unter die Arme, wenn körperliche Einschränkungen Sie bremsen.

Wir übernehmen für Sie u.a. folgende medizinisch relevante Fahrten:

  • Fahrten zur Dialyse
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Fahrten zur Strahlentherapie
  • Fahrten von oder zu stationären Behandlungen
  • Fahrten zu ambulanten Operationen
  • Fahrten zur Kur / Reha
  • Fahrten zur Kinderklinik

Rufen Sie uns gerne zur Terminplanung an: 0 95 03 – 50 30 55

(Bitte beachten Sie unsere Hinweise für Patientenfahrten am Ende dieser Seite.)

WIR FAHREN SIE ZU:

Ärzten / Fachärzten

Wir fahren Sie zu allen Ärzten und Fachärzten in der Region Bamberg oder auch außerhalb davon.

Krankenhäusern

Egal ob Klinikum Bamberg, Steigerwaldklinik Burgebrach oder Herzzentrum München: wir bringen Sie sicher zu jeder gewünschten Klinik in ganz Deutschland.

REHA-KLINIKEN

Auch zu Ihrem REHA-Aufenthalt fahren Sie mit Taxi 53 sicher und komfortabel. Anruf genügt und wir holen Sie pünktlich ab.

» INFORMATIONEN RUND UM KRANKEN- / PATIENTENFAHRTEN (BAMBERG UND LANDKREIS)

DAS SOLLTEN SIE WISSEN:

» Bei ambulanten Behandlungen:

Sie sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI, ansonsten nur in Sonderfällen ohne diesen Nachweis. Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung sind hierfür notwendig.

» Bei ambulanten Operationen:

Eine Genehmigung der Krankenkasse und eine ärztliche Verordnung sind hierfür notwendig

» Dialysefahrten:

Sie bekommen eine Bestätigung Ihres Dialysezentrums nach Ablauf eines Monats. Diese ist dem Fahrer zu übergeben.

Bei Strahlen-/Chemotherapie:

Es ist auch hierfür eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse sowie ein  Krankentransportschein erforderlich. Sollte keine Befreiung von der Zuzahlung des Eigenanteils vorliegen, ist für die erste und letzte Fahrt der Eigenanteil wie oben genannt (siehe Berechnung  des Eigenanteils) zu entrichten.

Bei stationären Behandlungen:

Hierfür ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich jedoch eine ärztliche Verordnung. Eine Ausnahme sind Fahrten zur Kur (Reha), wo vorab eine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich ist.

JETZT TAXI FÜR IHRE PATIENTENFAHRT BESTELLEN

24h – TAXIRUF: 01 78-50 53 53 3